Die Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB wird nie pauschal für das gesamte Leben eingerichtet, sondern immer nur für die Bereiche, die tatsächlich benötigt werden. Wir stellen Ihnen die möglichen Aufgabenkreise vor.
Vermögenssorge
Wir verwalten Konten, prüfen Verträge und regeln finanzielle Angelegenheiten – transparent, sorgfältig und ausschließlich zum Wohl der betreuten Person. Dazu gehören etwa laufende Zahlungen, der Umgang mit Behördenbescheiden zu Leistungen oder die Klärung offener Forderungen.
Gesundheitssorge
Wir begleiten medizinische Entscheidungen, sprechen mit Ärztinnen und Ärzten, organisieren Behandlungstermine und sorgen dafür, dass der Wille und das Wohl der betreuten Person im Mittelpunkt stehen.
Aufenthaltsbestimmung
Wenn sich die Lebenssituation ändert – etwa durch zunehmende Pflegebedürftigkeit – klären wir gemeinsam mit allen Beteiligten, wo und wie ein Mensch am besten wohnen und leben kann.
Vertretung bei Behörden und Ämtern
Anträge stellen, Schriftverkehr führen, Termine bei Sozialleistungsträgern wahrnehmen – wir übernehmen den Kontakt zu Behörden und sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt.
Wohnungsangelegenheiten
Wir klären Fragen rund um die Wohnung – etwa die Kündigung oder Auflösung, wenn ein Umzug ins Pflegeheim nötig wird, oder den Erhalt der Wohnung und Mietvertragsfragen, wenn ein Verbleib zuhause möglich und gewünscht ist.
Postangelegenheiten
Wir nehmen die Post entgegen und bearbeiten sie zuverlässig, damit wichtige Schreiben von Behörden, Banken, Versicherungen oder Ärztinnen und Ärzten nicht unbeantwortet bleiben.
Nur die Bereiche, die wirklich nötig sind
Eine rechtliche Betreuung ist kein pauschaler Eingriff in das Leben eines Menschen. Das Betreuungsgericht legt im Einzelfall genau fest, für welche Aufgabenkreise – zum Beispiel nur Gesundheitssorge oder nur Vermögenssorge – eine Betreuung eingerichtet wird. In allen anderen Lebensbereichen bleibt die betreute Person weiterhin selbstständig und entscheidungsfähig. Mehr zum genauen Verfahren finden Sie auf unserer Ablauf-Seite.
Für wen wir da sind: Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen sowie Menschen mit einer Suchterkrankung – häufig auf Anregung einer Klinik oder eines Krankenhauses.
Sprechen Sie unverbindlich mit uns
Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und erklären Ihnen in Ruhe, welche Unterstützung möglich ist.